Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand 01.11.2024

1. Geltung und Vertragsgegenstand

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB`s) gelten für Unternehmer und juristische Personen des öffentlichen Rechts (im Folgenden „Auftraggeber“). Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur anerkannt, wenn die Firma modiga diesen ausdrücklich schriftlich zustimmt. Die AGB`s gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen mit dem Auftraggeber, ohne dass erneut darauf hingewiesen werden muss.

1.2 Die Firma modiga ist ein Personalvermittlungsunternehmen und bietet dem Auftraggeber Vermittlungs- und Beratungsdienstleistungen an, darunter die Suche und Auswahl qualifizierter Fach- und Führungskräfte (im Folgenden „Kandidaten“ genannt). Diese AGB`s gelten auch bei mündlicher Auftragserteilung.

2. Vertragsrahmen

2.1 Mit Abstimmung des Stellenprofils und/oder Annahme eines Angebots durch den Auftraggeber gelten diese AGB als akzeptiert. Spätestens jedoch mit Übermittlung eines Kandidatenprofils gilt der Auftrag als erteilt.

2.2 Die Vermittlung eines Kandidaten gilt als erfolgreich, sobald durch den Kontakt von der Firma modiga zwischen dem Auftraggeber und dem Kandidaten ein Arbeits- oder Dienstverhältnis entsteht, spätestens jedoch mit Aufnahme der Tätigkeit.

3. Leistungen der Firma modiga

3.1 Die Firma modiga erbringt Leistungen, die Vorstellung geeigneter Kandidaten zur Anstellung und alle zur Erfüllung des Auftrags erforderlichen Maßnahmen. Ein Konkurrenten Schutz wird ausdrücklich ausgeschlossen.

3.2 Die Firma modiga sucht Kandidaten über eigene Kanäle und Datenbanken nach eigenem Ermessen, um offene Stellen des Auftraggebers zu besetzen.

3.3 Sonderleistungen wie Assessment-Tests sind nicht im Vermittlungshonorar enthalten und bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

3.4 Kosten des Kandidaten, die im Zusammenhang mit der Vermittlung entstehen, übernimmt die Firma modiga nicht.

4. Pflichten des Auftraggebers

4.1 Der Auftraggeber stellt der Firma modiga unverzüglich alle notwendigen Informationen zur Verfügung, darunter Stellen- und Anforderungsprofile. Alle relevanten Änderungen sind der Firma modiga unverzüglich mitzuteilen.

4.2 Kommt ein Beschäftigungsverhältnis zustande, ist der Auftraggeber verpflichtet, der Firma modiga innerhalb von 5 Werktagen eine Kopie des Vertrages oder eine schriftliche Bestätigung mit Vertragsdetails zu übermitteln.

4.3 Verstößt der Arbeitgeber gegen die Informationspflicht und unterlässt die Mitteilung bis zum Anstellungsbeginn des Kandidaten, wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 10 % des ursprünglich im Bewerbungsverfahren angebotenen Bruttojahreszielgehalts des Kandidaten fällig, es sei denn, der Verstoß erfolgte ohne Verschulden des Arbeitgebers. Die Vertragsstrafe wird auf etwaige Schadensersatzansprüche angerechnet, die aus einer Nichterfüllung der Verpflichtung resultieren könnten. Weitere Ansprüche bleiben unberührt, wobei die Vertragsstrafe ebenfalls angerechnet wird.

4.4 Der Auftraggeber überprüft die berufliche und akademische Qualifikation des Kandidaten eigenständig oder durch Bevollmächtigte und trägt die Verantwortung für alle erforderlichen arbeitsrechtlichen Bedingungen.

4.5 Ohne schriftliche Zustimmung von der Firma modiga dürfen Informationen über Kandidaten nicht an Dritte weitergegeben werden. Für jeden Verstoß ist eine Vertragsstrafe von 25.000 Euro zu zahlen.

5. Vermittlungsprovision und Aufwendungsersatz

5.1 Der Auftraggeber zahlt für die durch die Firma modiga erbrachte Dienstleistung eine Provision. Diese wird bei Einstellung des durch die Firma modiga vorgestellten Kandidaten fällig.

5.2 Der Provisionsanspruch entsteht, wenn innerhalb von 18 Monaten nach Vorstellung des Kandidaten beim Auftraggeber:

  • ein Beschäftigungsverhältnis mit dem vorgeschlagenen Kandidaten zustande kommt
  • ein Beschäftigungsverhältnis mit einem Dritten zustande kommt, der in persönlicher oder wirtschaftlicher Beziehung zum Auftraggeber steht,
  • oder Informationen über den Kandidaten an Dritte weitergegeben werden und in der Folge ein Beschäftigungsverhältnis entsteht.

5.3 Die Provision wird mit Vertragsschluss fällig. Bei Einstellung mehrerer Kandidaten fällt die Provision für jeden Kandidaten an.

5.4 Höhe der Provision: Für Festanstellungen beträgt die Provision 25 % des Jahresbruttogehalts (Grundvergütung zuzüglich aller variablen Gehaltsbestandteile wie z. B. 13. Monatsgehalt, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Tantiemen, Provisionen, Bonos, Zuschläge und alle Arten von geldwerten Vorteilen), sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

5.5 Bei vereinbarter Vorab-Provision (Up-Front Fee) wird diese bei erfolgreicher Vermittlung angerechnet; eine Rückerstattung erfolgt nicht.

5.6 Honorare und Provisionen verstehen sich zuzüglich der geltenden Mehrwertsteuer und sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug schuldet der Auftraggeber Verzugszinsen gemäß BGB §288.

6. Haftung und Gewährleistung

6.1 Die Firma modiga haftet nicht für Schäden oder Verluste, die durch den Kandidaten im Rahmen seiner Tätigkeit für den Auftraggeber verursacht werden.

6.2 Die Haftung der Firma modiga und Ihren Erfüllungsgehilfen ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, ausgenommen sind Personenschäden.

6.3 Die Firma modiga übernimmt keine Gewährleistung dafür, dass ein vorgeschlagener Kandidat die Erwartungen des Auftraggebers erfüllt. Insbesondere wird keine Gewährleistung für die tatsächliche Qualifikation, Eignung, Arbeitsqualität, Arbeitsweise, Belastbarkeit, erforderliche (Arbeits-)Genehmigungen, den Status als Arbeitnehmer oder Selbstständiger, sowie die persönliche Zuverlässigkeit des vorgestellten Kandidaten übernommen.

6.4 Unwahre oder unvollständige Angaben des Kandidaten oder des Auftraggebers schließen eine Haftung durch die Firma modiga aus.

7. Laufzeit und Kündigung

7.1 Der Vertrag kann von beiden Parteien jederzeit mit einer Frist von 7 Werktagen zum Monatsende gekündigt werden.

7.2 Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für die Firma modiga liegt vor, wenn z.B. der Auftraggeber zahlungsunfähig wird, ein Insolvenzverfahren beantragt wird oder seinen vertraglichen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt.

7.3 Jede Kündigung bedarf der Textform.

8. Vertraulichkeit und Datenschutz

8.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle ihm zur Verfügung gestellten Informationen vertraulich zu behandeln und gemäß der DSGVO zu verarbeiten.

8.2 Auf Verlangen sind alle Unterlagen von der Firma modiga unverzüglich nach Vertragsende zurückzugeben oder zu löschen, es sei denn, ein Vertrag mit dem Kandidaten besteht.

8.3 Der Auftraggeber stimmt zu, dass die Firma modiga seine Kontaktdaten zur Kontaktpflege und Versendung von Newslettern erheben, speichern und nutzen darf.

9. Schlussbestimmungen

9.1 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB`s sowie aller Verträge bedürfen der Schriftform.

9.2 Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirtschaftlich ähnliche Regelung.

9.3 Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Gerichtsstand Stuttgart. Es gilt ausschließlich, das Recht der Bundesrepublik Deutschland.